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Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf? Das zahlst du

Als Käufer trägst du die Notarkosten in der Regel selbst. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt, du kannst sie also nicht durch einen Notarwechsel drücken. Hier erfährst du, woraus sich die Kosten zusammensetzen, wo kleine Einsparungen möglich sind und wie du den Termin vorbereitest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Käufer trägt die Notarkosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung.
  • Die Gebühren sind per GNotKG bundesweit einheitlich festgelegt.
  • Kleine Einsparungen sind bei Inventar, Vollmachten und der Grundschuld möglich.
  • Plane die Kosten von Anfang an bei den Kaufnebenkosten ein.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notargebühren sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Laut Baufi Deutschland darf kein Notar günstigere Konditionen anbieten. Ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt bei den Gebühren daher nichts.

Wie viel du am Ende zahlst, hängt vor allem vom Kaufpreis und vom Umfang der Leistungen ab. Je höher der Kaufpreis, desto höher fallen die Gebühren aus. Eine feste Summe lässt sich ohne Kaufpreis und Vertragsinhalt nicht seriös nennen.

Lass dir den Betrag deshalb vom Notar nach dem Vertragsentwurf nennen. Rechne ihn dann in deine Kaufnebenkosten ein, zu denen auch weitere Posten gehören. Einen Überblick für Schleswig-Holstein bietet der Beitrag zu den Kaufnebenkosten im Ratgeber.

Woraus setzen sich die Notarkosten zusammen?

Die Kosten des Notars setzen sich beim Hauskauf aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu gehört die Beurkundung des Kaufvertrags. Hinzu kommen Vollzug und Abwicklung, etwa der Schriftverkehr mit Grundbuchamt und Beteiligten.

Die Grundbuchkosten sind davon zu unterscheiden. Sie fallen für die Einträge im Grundbuch an, zum Beispiel für die Eigentumsumschreibung. Auf der Rechnung stehen sie oft neben den Notargebühren, sie bleiben aber ein eigener Posten.

Zusätzlich entstehen Kosten, wenn du den Kauf finanzierst: Die Grundschuld für die Bank wird ebenfalls notariell beurkundet und eingetragen. Wie viel Darlehen du brauchst, klärst du am besten vorab in der Finanzierung.

Wer zahlt die Notarkosten, Käufer oder Verkäufer?

Der Käufer trägt die Notarkosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Für deine Planung heißt das: Die Kosten kommen zum Kaufpreis dazu. Kläre mit deiner Bank, ob und wie sie die Kaufnebenkosten in die Finanzierung einbezieht. Sprich vor dem Termin an, ob der Vertrag eine abweichende Regel enthält. Zu steuerlichen Fragen berät dich dein Steuerberater.

Was bedeutet die Auflassungsvormerkung für den Käufer?

Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Schutz im Grundbuch. Sie sichert deinen Eigentumsanspruch, bevor du den Kaufpreis vollständig bezahlt hast.

Das ist wichtig, weil zwischen Vertrag und Eigentumsumschreibung Zeit vergeht. In dieser Phase soll der Verkäufer das Haus nicht ein zweites Mal verkaufen oder belasten können. Der Notar veranlasst den Eintrag.

Erst mit der Eigentumsumschreibung wirst du als Eigentümer eingetragen. Die zugehörigen Notargebühren trägst du als Käufer; die Grundbuchkosten sind ein eigener Posten. Lass dir die Reihenfolge vom Notar erklären, bevor du unterschreibst.

Wie sparst du bei den Notarkosten für den Hauskauf?

Große Sprünge sind nicht drin, denn die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Laut Baufi Deutschland sind aber kleine Einsparungen möglich:

  • Inventar separat ausweisen, etwa eine Einbauküche
  • Vollmachten vermeiden und selbst zum Termin kommen
  • Die Grundschuld in exakter Darlehenshöhe bestellen

Sprich diese Punkte vor der Beurkundung mit dem Notar ab. Hinterher lässt sich ein beurkundeter Vertrag nur mit Aufwand ändern. Und setze nichts nur wegen der Kosten durch, was dir im Vertrag wichtig ist.

Wie bereitest du den Notartermin vor?

Eine gute Vorbereitung vermeidet Verzögerungen. Das hilft dir bei der Planung, auch wenn die Bearbeitungszeit je nach Notar unterschiedlich sein kann. Diese Checkliste hat sich bewährt:

  1. Vertragsentwurf rechtzeitig anfordern und in Ruhe lesen
  2. Fragen zu Kaufpreis, Übergabe und Inventar notieren
  3. Finanzierungszusage der Bank bereithalten
  4. Personalausweis mitbringen
  5. Klären, ob Vollmachten nötig sind, und sie möglichst vermeiden

Beim Neubau ist der Vertrag oft umfangreicher, weil Bauleistungen und Zahlungspläne dazukommen. Bei einer Bestandsimmobilie stehen Zustand, Inventar und Übergabe im Vordergrund. Plane in beiden Fällen genug Zeit für Rückfragen ein.

Wie planst du die Notarkosten in der Finanzierung ein?

Die Notarkosten gehören beim Hauskauf zu den Kaufnebenkosten, und die kommen zum Kaufpreis obendrauf. Sie sollten deshalb von Beginn an in deiner Rechnung stehen, nicht erst nach der Zusage der Bank.

Gehe dabei in drei Schritten vor:

  1. Kaufpreis und Nebenkosten getrennt aufschreiben
  2. Den Betrag für den Notar nach dem Vertragsentwurf mit dem Notar abstimmen
  3. Einen Puffer für Posten einplanen, die sich erst spät zeigen

Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Kaufpreis und vom Umfang der Beurkundung ab. Beim Neubau kann der Vertrag umfangreicher sein, bei einer Bestandsimmobilie sind oft Inventar und Übergabe die Streitpunkte.

Eine Grundschuld, die höher ist als das Darlehen, kann die Kosten erhöhen; bestelle sie in exakter Darlehenshöhe. Wer die Summe genau kennt, kann sie passend bestellen lassen.

Häufige Fragen

Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen?

Das hängt von der Nutzung ab. Bei vermieteten Immobilien sind Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar, bei selbstgenutzten nicht. Lass das im Einzelfall von deinem Steuerberater prüfen.

Darf ein Notar niedrigere Gebühren anbieten?

Nein, die Gebühren sind durch das GNotKG bundesweit einheitlich festgelegt. Unterschiede entstehen höchstens durch den Umfang der beurkundeten Leistungen.

Kann ich den Notar selbst auswählen?

In der Regel schlägt der Verkäufer oder die Praxis vor Ort einen Notar vor, du kannst aber Wünsche äußern. Weil die Gebühren gleich sind, entscheiden eher Erreichbarkeit und Verständlichkeit der Beratung.

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